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Parkgebühren für Kurzparker

 
00:00 Uhr - 24:00 Uhr 1,00 € für jede angefangene 30 Minuten
Tageshöchstpreis (24h) beträgt von Montag bis Samstag 15,00 €
Tageshöchstpreis (24h) beträgt am Sonntag 5,00 €
   

Parkgebühren für Dauerparker (Benutzung der Dauerparkplätze setzt einen besonderen Vertrag voraus)

00:00 Uhr - 24:00 Uhr

45,00 € / Woche
77,00 € / Monat

06:00 Uhr - 22:00 Uhr 46,00 € / Monat
Bei einer Anmietung von mind. 20 Dauerparkplätze wird ein Rabatt von 10 % gewährt.
   
Sonstige Gebühren:  

Verlust der Parkscheinkarte: 15,00 €
Unsachgemäße Behandlung der Parkkarte: 5,00 €
zzgl. angefallene Parkgebühren
Schrankenbruch: Tatsächlich entstandene Kosten

Verlust der Magnetkarte: 25,60 €
Beschädigung der Magnetkarte:  25,60 €

 
   

§ 4, Abs. 1

Die Stadt (Stadtwerke) haftet nur für Personen- und Sachschäden, die auf bauliche Mängel an der Parkhausanlage oder auf das schuldhafte Verhalten des im Parkhaus tätigen Personals der Stadt (Stadtwerke) zurückzuführen sind.
Der Benutzer, der einen Schadensersatzanspruch gegen die Stadt (Stadtwerke) oder gegen eine von ihr beauftragte Person geltend machen will, muß das Schadensereignis unverzüglich bei der Stadt Bitburg (Stadtwerke) schriftlich geltend machen.

§ 4, Abs. 2

Die Benutzer und der Fahrzeughalter haften für Schäden aller Art, die sie aus Anlass der Benutzung des Parkhauses der Stadt (Stadtwerke) oder Dritten verursachen.
Benutzer, die nach einem Schadensfall das Parkhaus ohne Meldung des Schadensfalles verlassen, haften der Stadt (Stadtwerke) sowohl für die Beseitigungskosten als auch für die Kosten zur Ermittlung des Schädigers.
Bei Schrankenbruch werden Bearbeitungsgebühren in Höhe der entstandenen Kosten erhoben. Werden durch diese Ereignisse Dritten im kausalen Zusammenhang Schäden zugefügt, haftet der Benutzer und der Fahrzeughalter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2.

§ 4, Abs. 3

Für Einsätze des Parkhauspersonals werden - bei schuldhaftem oder grob fahrlässigem Verhalten von Miet- und Wechselparkern - die entstandenen Kosten in vollem Umfang von den Verursachern zurückgefordert, mindestens aber eine Einsatzpauschale von 150€.

Bau: 1998
Stellplätze: 139
Lage: direkt am Zentralen Busbahnhof, sowie dem Amtsgericht Bitburg

Für Rückfragen:
Herr Grupen
06561 / 95 08 - 31

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