Tiefgarage ZOB
Tiefgarage ZOB
Alte Gerberei 10
54634 Bitburg
Parkgebühren für Kurzparker |
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00:00 Uhr - 24:00 Uhr | 1,00 € für jede angefangene 30 Minuten |
Tageshöchstpreis (24h) beträgt von Montag bis Samstag | 15,00 € |
Tageshöchstpreis (24h) beträgt am Sonntag | 5,00 € |
Parkgebühren für Dauerparker (Benutzung der Dauerparkplätze setzt einen besonderen Vertrag voraus) |
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00:00 Uhr - 24:00 Uhr |
45,00 € / Woche 77,00 € / Monat |
06:00 Uhr - 22:00 Uhr | 46,00 € / Monat |
Bei einer Anmietung von mind. 20 Dauerparkplätze wird ein Rabatt von 10 % gewährt. | |
Sonstige Gebühren: | |
Verlust der Parkscheinkarte: 15,00 € Verlust der Magnetkarte: 25,60 € |
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§ 4, Abs. 1
Die Stadt (Stadtwerke) haftet nur für Personen- und Sachschäden, die auf bauliche Mängel an der Parkhausanlage oder auf das schuldhafte Verhalten des im Parkhaus tätigen Personals der Stadt (Stadtwerke) zurückzuführen sind.
Der Benutzer, der einen Schadensersatzanspruch gegen die Stadt (Stadtwerke) oder gegen eine von ihr beauftragte Person geltend machen will, muß das Schadensereignis unverzüglich bei der Stadt Bitburg (Stadtwerke) schriftlich geltend machen.
§ 4, Abs. 2
Die Benutzer und der Fahrzeughalter haften für Schäden aller Art, die sie aus Anlass der Benutzung des Parkhauses der Stadt (Stadtwerke) oder Dritten verursachen.
Benutzer, die nach einem Schadensfall das Parkhaus ohne Meldung des Schadensfalles verlassen, haften der Stadt (Stadtwerke) sowohl für die Beseitigungskosten als auch für die Kosten zur Ermittlung des Schädigers.
Bei Schrankenbruch werden Bearbeitungsgebühren in Höhe der entstandenen Kosten erhoben. Werden durch diese Ereignisse Dritten im kausalen Zusammenhang Schäden zugefügt, haftet der Benutzer und der Fahrzeughalter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2.
§ 4, Abs. 3
Für Einsätze des Parkhauspersonals werden - bei schuldhaftem oder grob fahrlässigem Verhalten von Miet- und Wechselparkern - die entstandenen Kosten in vollem Umfang von den Verursachern zurückgefordert, mindestens aber eine Einsatzpauschale von 150€.
Bau: 1998
Stellplätze: 139
Lage: direkt am Zentralen Busbahnhof, sowie dem Amtsgericht Bitburg
Für Rückfragen:
Herr Grupen
06561 / 95 08 - 31
E-Mail: